Vermessungskosten & Gebühren
Die Gesamtkosten werden beeinflusst durch diverse Einflussgrößen. Zu diesen gehören beispielsweise Bodenrichtwerte, Flächengrößen, Gebäudegrößen, Normalherstellungskosten, Mehr- oder Minderaufwände, Zeitaufwand und Materialkosten. Wir erstellen Ihnen eine individuell auf das Bauvorhaben angepasste Kostenermittlung und beraten Sie hinsichtlich der Auswahl Ihrer benötigten Vermessungsleistungen.
Die folgende Tabelle kann Ihnen für die Ermittlung der Kosten in Abhängigkeit der Normalherstellungskosten weiterhelfen:
Hoheitliche Vermessungen
Hoheitliche Tätigkeiten werden auf der Grundlage der aktuell geltenden Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) berechnet.
Die Kostenordnung ist für alle Vermessungsstellen in Nordrhein-Westfalen verbindlich, die hoheitliche Aufgaben ausführen dürfen. In der Anlage zur Kostenordnung befindet sich der Gebührentarif (VermWertGebT), der die Berechnung der einzelnen hoheitlichen Leistungen definiert.
Dazu gehören:
- Teilungsvermessungen
- Teilungsvermessungen mit zurückgestellter Abmarkung
- Sonderungen
- Grenzvermessungen
- Straßenschlussvermessungen
- Gebäudeeinmessungen
- Amtliche Lagepläne zum Bauantrag nach § 3 BauPrüfVO
- Amtliche Lagepläne zur Teilungsgenehmigung nach § 17 BauPrüfVO
- Amtliche Lagepläne zur Baulasteintragung nach § 18 BauPrüfVO
- Amtliche Nachweise über die Einhaltung der Grundrissflächen und der Höhenlage gemäß § 83 Abs. 3 BauO NRW
- Übernahmegebühren bei der zuständigen Katasterbehörde
Bei hoheitlichen Vermessungsleistungen werden nach Beendigung der Amtshandlung die Gebührenbescheide verschickt. Da der Gebührenbescheid ein Verwaltungsakt ist, kann gegen diesen innerhalb eines Monats nach Erhalt Rechtsbehelf eingelegt werden.
Die Übernahmegebühren werden durch die zuständige Katasterbehörde berechnet und separat durch die Katasterbehörde als Kostenbescheid verschickt.
Technische und privatrechtliche Vermessungen
Die Ausführung der technischen Vermessungen wird privatrechtlich per Honorar-Rechnung von uns berechnet.
Dies umfasst die folgenden Leistungen:
- Grobabsteckungen
- Feinabsteckungen
- Planungsgrundlagen und Höhenaufnahmen
- Beratungen
- Grenzanzeigen (nicht amtlich)
- Baubegleitende Vermessungen
- Digitale Geländemodelle und Geländeprofile
- Massenermittlungen
Für die Durchführung der technischen Vermessungsleistungen gelten die Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Kosten auf der Rechengrundlage der HOAI sind dabei unverbindlich geregelt. Abhängig von den Leistungen berechnen wir die Honorare auf der Grundlage einer abgewandelten günstigeren Honorartafel auf Basis der HOAI oder berechnen die Leistungen nach Zeit- und Materialaufwand.
Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Ein Amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte) stellt die Liegenschaften in Deutschland tagesaktuell dar. Im Auszug des Liegenschaftskataster befinden sich die Bezeichnungen für die Gemarkung, die Flur und das Flurstück, die Flurstücksgrenzen, Gebäude, Hausnummern und Vieles mehr.
Je Standardausgabe aus dem Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, gegebenenfalls einschließlich einer amtlichen Beglaubigung, entstehen folgende Kosten nach Tarifstelle 3.2.1 des VermWertKostT der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW:
- Bis einschließlich DIN A3, Gebühr 30 €
- Größer als DIN A3, Gebühr 60 €
Übernahmegebühren bei der zuständigen Katasterbehörde
Nach dem Einreichen der Vermessungsunterlagen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters bei der zuständigen Katasterbehörde erfolgt dort die Fortführung des Liegenschaftskatasters. Fortführungen des Liegenschaftskatasters werden auf Grundlage der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung in NRW in der Tarifstelle 2 des VermWertKostT berechnet. Für Teilungsvermessungen, Sonderungen, Grenzvermessungen und Straßenschluss-vermessungen fallen Übernahmegebühren an. Die Kostenbescheide werden in der Regel direkt von der Katasterbehörde an die Kostenträger*innen verschickt.
Beispiel Übernahmegebühren bei Teilungsvermessungen:
- Bodenrichtwert 80 € pro Quadratmeter
- 2 Flächen, Flurstück A und Flurstück B je 500 Quadratmeter
- Zwei neue Abmarkungen (durch die neue Grenze)
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Belastungen des Grundstücks, die im Baulastenverzeichnis bei der zuständigen Bauordnungsbehörde geführt werden. Durch eine Baulast kann z.B. die Erschließung über ein Nachbargrundstück gesichert werden (Erschließungsbaulast) oder eine fehlende Abstandsfläche auf das benachbarte Grundstück gelegt werden (Abstandsflächenbaulast).
Die Abfrage bei der zuständigen Bauordnungsbehörde übernehmen wir für Sie im Rahmen der Erstellung eines amtlichen Lageplans.
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gemäß Tarifstelle 2.5.6.3 bzw. 2.5.6.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grund-/Flurstücke, für die eine Auskunft erteilt werden soll. Sie betragen je Grund-/Flurstück 50,00 EUR, höchstens jedoch 150,00 EUR.
Sofern kein Baulastenblatt besteht, beträgt die Gebühr 30,00 EUR je Grundstück.
Teilungsgenehmigung durch die zuständige Bauordnungsbehörde
Teilungsgenehmigungen werden von der zuständigen Bauordnungsbehörde erstellt und die Gebühr berechnet sich auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Nach der Tarifstelle 2.5.1.1 beträgt die Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung zur Teilung von Grundstücken (§ 7 der Landesbauordnung 2018) unter Berücksichtigung des Umfangs der baurechtlichen Prüfung eine Gebühr je gebildetem, bebautem Grundstück: 50,00 EUR bis 500,00 EUR. Die Gebühr wird von der zuständigen Bauordnungsbehörde berechnet.
Vermessungsunterlagen außerhalb von NRW
Die Vermessungsunterlagen zur Durchführung von amtlichen Vermessungen und zur Erstellung von amtlichen Lageplänen sowie zu deren Gebührenschätzung vor der Antragstellung sind in NRW kostenfrei. Aufgrund der Open Data Politik des Landes NRW sind auch die Vermessungsunterlagen für nicht hoheitliche Tätigkeiten kostenfrei. Neben NRW verfolgen einige weitere Bundesländer ebenfalls die Open Data Politik und stellen die Vermessungsunterlagen frei zur Verfügung.
Im Nachbarbundesland Niedersachsen sind die Vermessungsunterlagen kostenpflichtig. Diese werden bei Tätigkeiten in Niedersachsen durch das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen bereitgestellt und werden auf der Grundlage der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen in Niedersachsen berechnet. Maßgeblich berechnet sich die Gebühr nach der Anlage 4 der KOVerm.
Kanalbestandsplan
Kanalbestandspläne der Kommunen fordern wir im Rahmen der Erstellung von amtlichen Lageplänen, Planungsgrundlagen, Amtlichen Nachweisen sowie Absteckungen und baubegleitenden Vermessungen an. Abhängig vom jeweiligen Abrufverfahren bei den Bauordnungsbehörden sind diese entweder kostenfrei oder kostenpflichtig.
Bebauungsplan
Zur Prüfung der öffentlich-rechtlichen Festsetzungen benötigen wir die Bebauungspläne bei diversen Auftragsarten. Diese werden in der Regel digital von den Bauplanungsbehörden kostenfrei über Online-Portale zur Verfügung gestellt.