Unsere Leistungen

Unsere Dienstleistungen in der Vermessung erstrecken sich über hoheitliche sowie privatrechtliche bzw. technische Tätigkeiten. Unten aufgeführt finden Sie eine Übersicht sowie dazugehörige Erklärungen.

Hoheitliche Vermessungsleistungen

Technische Vermessungsleistungen

Hoheitliche Vermessungsleistungen

Teilungsvermessungen

Teilungsvermessungen sind notwendig bei der Festlegung neuer Grundstücksgrenzen. Die neu gebildeten Flurstücke können folgend verkauft und bebaut werden.

Wir übernehmen:

  • Vollständige Bearbeitung aller erforderlichen bürokratischen Arbeiten
  • Anfertigung eines Aufteilungsentwurfes und Einholen der Bestätigung des Auftraggebers
  • Aufsuchen, Freilegen und Überprüfung (Grenzuntersuchung) der Abmarkungen der Grenzpunkte
  • Erneuerung relevanter, fehlender oder falscher Abmarkungen
  • Auswertung und Prüfung der Teilungsvermessung
  • Grenztermin mit den Beteiligten
  • Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen Katasterbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster

Grenzvermessungen


Amtliche Grenzvermessungen dienen der Untersuchung vorhandener Grenzen. Es werden keine neuen Grenzen geschaffen. Hiermit verschaffen Sie sich Rechtssicherheit über Ihre Grundstücksgrenzen.

Wir übernehmen:

  • Vollständige Bearbeitung aller erforderlichen bürokratischen Arbeiten
  • Aufsuchen, Freilegen und Überprüfung (Grenzuntersuchung) der Abmarkungen der Grenzpunkte
  • Erneuerung relevanter, fehlender oder falscher Abmarkungen
  • Auswertung und Prüfung der Grenzvermessung
  • Grenztermin mit den Beteiligten
  • Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen Katasterbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster
  • Grenztermin mit den Beteiligten
  • Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen Katasterbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster

Sonderungen

Neue Flurstücke werden ohne eine örtliche Vermessung gebildet. Diese Möglichkeit besteht bei bestimmten Voraussetzungen. Unter anderem sind dazu bereits vorhandene Grenzpunkte für die neue Teilungsgrenze notwendig.

Wir übernehmen:

  • Vollständige Bearbeitung aller erforderlichen bürokratischen Arbeiten
  • Anfertigung eines Aufteilungsentwurfes und Einholen der Bestätigung des Auftraggebers
  • Sonderung der neuen Flurstücke (ohne Vermessung in der Örtlichkeit)
  • Grenztermin mit den Beteiligten (In der Geschäftsstelle)
  • Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen Katasterbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster
  • Grenztermin mit den Beteiligten (in der Geschäftsstelle)
  • Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen Katasterbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster

Gebäudeeinmessungen

In NRW besteht die gesetzliche Gebäudeeinmessungspflicht für neu errichtete oder veränderte Gebäude. Dies muss über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder eine Katasterbehörde geschehen.

Wir übernehmen:

  • Vollständige Bearbeitung aller erforderlichen bürokratischen Arbeiten
  • Kontrolliertes Ausmaß des Gebäudes in der Örtlichkeit
  • Auswertung und Prüfung der Gebäudeeinmessung
  • Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen Katasterbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster

Amtlicher Lageplan zum Bauantrag

ALP § 3 zum BauantragEin amtlicher Lageplan wird unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Beantragung der Baugenehmigung bei der Bauordnungsbehörde benötigt. Dies verschafft Rechtssicherheit in der Planung hinsichtlich der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten.

Wir übernehmen:

  • Vollständige Bearbeitung aller erforderlichen bürokratischen Arbeiten
  • Erfassung/Messung der nach § 3 BauPrüfVO NRW erforderlichen Inhalte in der Örtlichkeit
  • Erstellung des amtlichen Lageplans auf Grundlage der erfassten Messelemente, der Katasterunterlagen, der Bauunterlagen und der bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten

Amtlicher Lageplan zur Teilungsgenehmigung

Bevor ein bebautes Grundstück geteilt werden darf, bedarf es in herausforderenden bauordnungsrechtlichen Fällen der Genehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, sofern die öffentliche Hand nicht Beteiligter ist. Damit dies erreicht werden kann, müssen diverse Kriterien eingehalten werden. Alternativ können unter bestimmten Voraussetzungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs erstellt werden.

Wir übernehmen:

  • Vollständige Bearbeitung aller erforderlichen bürokratischen Arbeiten
  • Erfassung/Messung der nach § 17 BauPrüfVO NRW erforderlichen Inhalte in der Örtlichkeit
  • Erstellung des amtlichen Lageplans auf Grundlage der erfassten Messelemente, den Katasterunterlagen und den bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten

Amtlicher Lageplan zur Baulasteintragung

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde bestimmte Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Dies dient der Erteilung einer sonst nicht zulässigen Baugenehmigung oder der Heilung von nicht genehmigten Bauten.

Ein amtlicher Lageplan zur Baulasteintragung wird benötigt, wenn Baulasten auf einem Grundstück im Baulastenverzeichnis der jeweiligen Bauordnungsbehörde eingetragen werden sollen.

Wir übernehmen:

  • Vollständige Bearbeitung aller erforderlichen bürokratischen Arbeiten
  • Erfassung/Messung der nach § 18 BauPrüfVO NRW erforderlichen Inhalte in der Örtlichkeit
  • Erstellung des amtlichen Lageplans auf Grundlage der erfassten Messelemente, der Bauunterlagen und der bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten

Amtliche Nachweise über Grundriss/Höhe

Bauaufsichtsbehörden verlangen zur Bauüberwachung häufig amtliche Nachweise über die Einhaltung der Grundrissflächen und der Höhenlage. Dies dient der Kontrolle bauausführender Unternehmen.

Wir übernehmen:

  • Vollständige Bearbeitung aller erforderlichen bürokratischen Arbeiten
  • Erfassung, Auswertung und Prüfung der Lage und Höhe der Bodenplatte/ des Baukörpers/ der Etagen/ des Dachs
  • Vergleich der Messelemente mit den Maßen und Höhen aus den genehmigten Bauunterlagen
  • Anfertigung einer Skizze und einer amtlichen Bescheinigung über die Einhaltung oder Nicht-Einhaltung der Grundrissflächen und der Höhenlage gemäß § 83 Abs. 3 BauO NRW

Straßenschlussvermessungen

Bei Neubau oder Ausbau von Straßen werden häufig Grundstücksflächen der anliegenden Eigentümer*Innen in Anspruch genommen. Nach Beendigung der Bauarbeiten, müssen Grenzen neu vermessen und die Eigentumssituation an die neue Straßensituation angepasst werden.

 Wir übernehmen:

  • Vollständige Bearbeitung aller erforderlichen bürokratischen Arbeiten
  • Ortstermin mit der zuständigen Straßenbaubehörde und Festlegung der neuen Grenzen in der Örtlichkeit
  • Aufsuchen, Freilegen und Überprüfung (Grenzuntersuchung) der Abmarkungen der Grenzpunkte
  • Relevante, fehlende oder falsche Abmarkungen erneuern
  • Auswertung und Prüfung der Straßenschlussvermessung
  • Grenztermin mit den Beteiligten
  • Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen Katasterbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster
  • Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen Katasterbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster

Beurkundung & Beglaubigung

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur*Innen sind befugt, Anträge der Grundstückseigentümer*Innen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken öffentlich zu beglaubigen.

Technische Vermessungsleistungen

Grobabsteckungen

Vermessungsleistungen Planungsgrundlagen Höhenaufnahmen Mit der Grobabsteckung wird die Gebäudegeometrie in der Örtlichkeit angezeigt. Dabei werden Tagesmarken an den zukünftigen Gebäudeecken im Boden angebracht.

Wir übernehmen bei den Absteckungsunterlagen:

  • Beschaffung der Kataster- und Planungsunterlagen
  • Berechnen der Detailgeometrie anhand der Ausführungsplanung
  • Erstellen eines Absteckungsplanes und Berechnen von Absteckungsdaten einschließlich Aufzeigen von Widersprüchen (Absteckungsunterlagen)

Wir übernehmen bei der bauvorbereitenden Vermessung:

  • Prüfen und Ergänzen des bestehenden Festpunktfelds
  • Zusammenstellung und Aufbereitung der Absteckungsdaten
  • Absteckung: Übertragen der Projektgeometrie und des Baufelds in die Örtlichkeit
  • Übergabe der Lage- und Höhenfestpunkte, der äußeren Ecken des Gebäudes / Achsen und der Absteckungsunterlagen an das bauausführende Unternehmen

Feinabsteckungen

FeinabsteckungDie Feinabsteckung ist die vorbereitende Maßnahme für die Erstellung des Fundaments von Gebäuden. Dabei werden Nägel oder Schrauben auf bauseits erstellte Schnurgerüste geschraubt bzw. geschlagen. Dabei ist eine sehr hohe Genauigkeit von Relevanz, da die Abstände zu den Grundstücksgrenzen einzuhalten sind und auf der Basis der Gebäudegeometrie viele Gewerke im Bau ihre Planungen durchführen.

Bei unzureichender Genauigkeit der Grenze im Liegenschaftskataster ist eine Grenzanzeige oder eine amtliche Grenzvermessung im Zusammenhang mit der Absteckung nötig. Diese sichert, dass die Abstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden und keine bauordnungswidrigen Zustände auf dem Grundstück entstehen.

Wir übernehmen bei den Absteckungsunterlagen:

  • Beschaffung der Kataster- und Planungsunterlagen
  • Berechnen der Detailgeometrie anhand der Ausführungsplanung
  • Erstellen eines Absteckungsplanes und Berechnen von Absteckungsdaten einschließlich Aufzeigen von Widersprüchen (Absteckungsunterlagen)

Wir übernehmen bei der bauvorbereitenden Vermessung:

  • Prüfen und Ergänzen des bestehenden Festpunktfelds
  • Zusammenstellung und Aufbereitung der Absteckungsdaten
  • Absteckung: Übertragen der Projektgeometrie (äußeren Ecken des Gebäudes / Achsen) und des Baufelds in die Örtlichkeit auf bauseits erstellte Schnurgerüste
  • Übergabe der Lage- und Höhenfestpunkte, der äußeren Ecken des Gebäudes / Achsen und der Absteckungsunterlagen an das bauausführende Unternehmen

Planungsgrundlagen/Höhenaufnahmen

Planungsgrundlage Vor der Planung jeder Baumaßnahme werden diese benötigt. Wir fertigen digitale und analoge Pläne auf Grundlage von hochaktuellen topographischen planungsrelevanten Geodaten an.

Wir übernehmen bei der Grundlagenermittlung:

  • Einholen von Informationen und Beschaffen von Unterlagen über die Örtlichkeit und das geplante Objekt
  • Beschaffen vermessungstechnischer Unterlagen und Daten
  • Ermitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeit von den Genauigkeitsanforderungen und dem Schwierigkeitsgrad

Wir übernehmen bei den vermessungstechnischen Grundlagen:

  • Topographische/morphologische Geländeaufnahme einschließlich Erfassen von Zwangspunkten und planungsrelevanter Objekte
  • Aufbereiten und Auswerten der erfassten Daten
  • Erstellen eines digitalen Lagemodells mit ausgewählten planungsrelevanten Höhenpunkten
  • Übernehmen des Liegenschaftskatasters
  • Erstellen von Plänen mit Darstellen der Situation im Planungsbereich mit ausgewählten planungsrelevanten Höhenpunkten
  • Liefern der Pläne und Daten in analoger und digitaler Form

Beratung

Wir beraten Sie zu allen Dienstleistungen der Vermessung. Dies geschieht persönlich und individuell abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben. Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Fertigstellung Ihres Projektes.

Grenzanzeige

Bei neu erworbenen Grundstücken kann es vorkommen, dass die Grenzen für neue Eigentümer*Innen nicht klar genug definiert sind oder es werden Grenzmarkierungen für Baumaßnahmen benötigt.

Wir übernehmen:

  • Beschaffung, Durchsicht und Selektion der erforderlichen Katasterunterlagen
  • Aufsuchen, Freilegen und Überprüfung der Abmarkungen der Grenzpunkte
  • Abstecken von Grenzpunkten, dessen Abmarkungen nicht aufzufinden sind und Erzeugen von provisorischen Tagesmarken
  • Auswerten und Prüfen der örtlichen Grenzanzeige
  • Anfertigung und Übergabe eines Protokolls an den Auftraggeber

Baubegleitende Vermessungen

Stetige Kontrollen beim Bau sind häufig notwendig, um diesen korrekt abzuschließen.

Wir übernehmen bei der Bauausführungsvermessung:

  • Messungen zur Verdichtung des Lage- und Höhenfestpunktfeldes
  • Messungen zur Überprüfung und Sicherung von Fest- und Achspunkten
  • Baubegleitende Absteckungen der geometriebestimmenden Bauwerkspunkte nach Lage und Höhe
  • Messungen zur Erfassung von Bewegungen und Deformationen des zu erstellenden Objekts an konstruktiv bedeutsamen Punkten
  • Baubegleitende Eigenüberwachungsmessungen und deren Dokumentation
  • Fortlaufende Bestandserfassung während der Bauausführung als Grundlage für den Bestandsplan

Wir übernehmen bei der vermessungstechnischen Überwachung der Bauausführung:

  • Kontrollieren der Bauausführung durch stichprobenartige Messungen an Schalungen und entstehenden Bauteilen (Kontrollmessungen)
  • Fertigen von Messprotokollen
  • Stichprobenartige Bewegungs- und Deformationsmessungen an konstruktiv bedeutsamen Punkten des zu erstellenden Objekts

Digitale Geländemodelle & Geländeprofile

Ein digitales Geländemodell (DGM) beschreibt die Erdoberfläche ohne Vegetation und Bebauung als eine in der Lage und Höhe bekannte Punktwolke. Sie kann entweder aus terrestrischen Bildern, Luftbildern oder aus Laserscandaten abgeleitet werden. Auf der Grundlage des DGM können die Planer direkt in 3D planen.

 Wir übernehmen:

  • Selektion der die Geländeoberfläche beschreibenden Höhenpunkte und Bruchkanten aus der Geländeaufnahme
  • Berechnung eines digitalen Geländemodells
  • Ableitung von Geländeschnitten
  • Darstellen der Höhen in Punkt-, Raster- oder Schichtlinienform
  • Liefern der Pläne und Daten in analoger und digitaler Form

Massenermittlungen & Volumenberechnungen

Der Transport von Erdmassen ist insbesondere bei größeren Baumaßnahmen und in Gebieten mit großem Gefälle ein hoher Kostenfaktor. Zur Kalkulation der Kosten für den Abtransport oder die anzuschüttenden Massen dient daher eine Erdmassenberechnung. Die Massenermittlung erfolgt auf der Grundlage eines digitalen Geländemodells und einer Volumenberechnung.

3D-Laserscanning

3D-Laserscanning

Ein 3D-Laserscanner tastet seine Umgebung berührungslos räumlich mit Millionen von Punkten ab. Punktwolken und abgeleitete Produkte werden im Bereich der Gebäudedokumentation, für Bestandsdokumentationen, im Denkmalschutz, für Ingenieurbauwerke und vieles mehr von Planern und Architekten und Baufachleuten benötigt.

Wir übernehmen:

  • Durchführung terrestrischer Laserscans, Registrierung und Georeferenzierung
  • Ableitung planungsrelevanter Daten aus der 3D-Punktwolke
  • Gegenüberstellung mit Soll-Werten aus der Planung
  • Übergabe der 3D-Punktwolke und abgeleiteten Informationen an den Auftraggeber

Drohnenvermessung (UAV)

Drohnenvermessung

Als UAV-Vermessung (unmanned aerial vehicle) wird die berührungslose Erfassung kleiner Teile der Erdoberfläche durch Luftbilder und die photogrammetrische Auswertung sowie die Ableitung von Geodaten in der geodätischen Praxis bezeichnet. Mit Hilfe einer Drohne nehmen wir schnell, präzise und sicher große Flächen auf. Der Effizienzvorteil gegenüber herkömmlichen terrestrischen Methoden liegt dabei auf der Hand.

Wir übernehmen u.a.:

  • Digitale Orthophotos und Höhenpläne als Planungsgrundlage für Planer und Architekten im Rahmen eines Bauvorhabens
  • 3D-Geländemodelle und Massenermittlungen von Deponien, Tagebauten, Steinbrüchen und Schüttgütern
  • Dachflächenmessungen für Photovoltaikanlagen oder nach Sturm-Schäden
  • Schrägluftbildaufnahmen für Marketingzwecke
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